Point

Service Nummer 01522 2823654

Individuelle Beratung und Analyse
Ihres Pflegebedarfs nach den
Richtlinien der Pflegeversicherung

Hilfestellung zur Antragsstellung der Einstufung oder zur Höherstufung und Überprüfung von Gutachten

Schulung und Weiterbildung zu den Themen Pflegegutachten, Umgang mit dem MDK und Pflegeplanung

Wissenswertes

Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, geht es in erster Linie um die Frage, auf welchen Pflegegrad besteht Anspruch, wie stelle ich einen Antrag und was passiert bei einer Ablehnung? Wie ist die Vorgehensweise bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes, wie zum Beispiel die Höherstufung. Hier helfen ich Ihnen gern bei Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit.

Seit dem 1.1.2017 werden die alten Pflegestufen von insgesamt 5 Pflegegraden ersetzt.

Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.

Pflegegrad 2
Erhebliche Einschränkungen der Selbstständigkeit.

Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.

Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

Pflegegrad 5
Schwerste Einschränkungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.