Wissenswertes
Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, geht es in erster Linie um die Frage, auf welchen Pflegegrad besteht Anspruch, wie stelle ich einen Antrag und was passiert bei einer Ablehnung? Wie ist die Vorgehensweise bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes, wie zum Beispiel die Höherstufung. Hier helfen ich Ihnen gern bei Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit.
Seit dem 1.1.2017 werden die alten Pflegestufen von insgesamt 5 Pflegegraden ersetzt.
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 2
Erhebliche Einschränkungen der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 5
Schwerste Einschränkungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.